Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Mieter oder Eigentümer besitzen sollte. Sie schützt schließlich das Inventar vor Gefahren, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl entstehen können. Auch die Entwendung von Sachen durch Diebstahl ist in der Hausratversicherung mitversichert, ebenso wie Glasbruchschäden und Fahrraddiebstahl, welche sich ergänzend einschließen lassen können. Jedem Versicherungsnehmer ist es zu empfehlen, sich nach Möglichkeit für den Einschluss der erweiterten Elementarversicherung zu entscheiden. Diese schützt vor Naturgewalten wie beispielsweise bei Hochwasser, Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck und Lawinen abgesichert
Zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer können zahlreiche Zusatzvereinbarungen geschlossen werden. Diese beziehen sich bei den meisten Hausratversicherungen zum Beispiel auf den Einschluss von Fahrraddiebstählen, die Versicherung von Wertgegenständen oder größeren Mengen an Bargeld oder den Schutz vor speziellen Risiken. Hierzu gehören unter anderem Überspannungsschäden infolge von Blitzeinschlägen, Beschädigungen infolge innerer Unruhen oder anderer Naturgewalten.
Besonders wichtig bei dem Abschluss von Hausratversicherungen ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme. Diese darf keinesfalls zu niedrig angesetzt werden, da es ansonsten im Schadenfall zu einer so genannten Unterversicherung kommen kann. Die Hausratversicherung würde demnach auch nur einen Teil des Schadens ersetzen. Um einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können muss eine Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter mit der Hausratversicherung vereinbart werden. Im Schadenfall entfällt somit eine Prüfung auf Unterversicherung.
Jeder Hausbesitzer sollte, vor allem in der heutigen Zeit, eine Wohngebäudeversicherung besitzen. Oft steckt viel Vermögen im Haus, welches bei einem Verlust einen großen finanziellen Verlust darstellt. Zu einem Gebäude gehört nicht nur der Baukörper, sondern auch Zentralheizungsanlagen, Einbauschränke, elektrische Anlagen, Garagen, fest verlegte Fußböden, Sanitärinstallationen und Carports. Darüber hinaus gehören zu dem Gebäude auch Überdachungen, Markisen und Antennenanlagen. Sollten zur Ermittlung der Wohnfläche kein Miet- oder Kaufvertrag vorhanden sein, errechnet sich die Wohnfläche auf eine andere Weise. Die Wohnfläche ergibt die Gesamtgrundfläche aller Räume des Gebäudes und Anbauten. Die Dachschrägen werden dabei nicht abgerechnet. Zu Wohnfläche zählt auch der Wintergarten, die Flure und die Dielen. Treppen, Terrassen und Balkone gehören nicht zur Wohnfläche, ebenso wenig Kellerräume und und ausgebaute Nutzflächen.
Um die Prämien zu ermitteln, die der Versicherungsnehmer zahlen muss, ist es in erster Linie wichtig, wo das Haus steht. Je nach Region wird geprüft, ob es hier schon öfter zu Überschwemmungen oder Erdrutschen gekommen ist. Ein weiterer Punkt bei der Berechnung ist die Fläche des Gebäudes. Zuletzt wird die Bauartklasse geprüft und mit den drei Komponenten der Beitrag ermittelt. Die Wohngebäudeversicherung sollte immer abgeschlossen werden, damit diese einspringen kann, wenn ein hoher Schaden durch Hagel, Sturm oder Überschwemmungen entsteht. Die Kosten sind oft so hoch, dass sie nicht von dem Versicherungsnehmer selbst getragen werden können. Vor Vertragsabschluss sollte unbedingt ein Vergleich unternommen werden, der alle Konditionen der unterschiedlichen Versicherungsnehmer aufzeigt.
Mehr: http://www.gebaeudeversicherung-fp.de/